Ab sofort können alle neuen Gutscheine (ab 29.01.2016) über den Webshop direkt eingelöst werden. Relevant ist die Gutscheinnummer im Namensfeld.
Alte Gutscheine sollten bitte bis Ende Februar 2016 eingelöst werden, hierzu ist jedoch das Einsenden der Original-Gutscheine per Post an den 1. Vorsitzenden notwendig. Der Gutschein-Betrag wird bei der Rechnungsstellung als Gutschrift ausgewiesen und kann bei der Bezahlung in Abzug gebracht werden.